top of page

Meister Lampe und Freunde GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die zwischen der Meister Lampe und Freunde GmbH („Meister Lampe“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Kunde“) vereinbarten Leistungen („die Leistungen“). Sie sind unterteilt in einen allgemein für alle Vertrags­arten gültigen und weitere je nach Tätigkeit von Meister Lampe einschlägige Teile, die neben dem allgemeinen Teil wirksam sind.

AGB des Kunden, die den hier normierten zuwider laufen, werden zurück gewiesen.

 

 

Teil 1:       Allgemeines

  1. Definitionen

  1. „Hauptvertrag“ bezeichnet den zwischen Parteien geschlossenen Vertrag zur Beauftragung von Meister Lampe, in der Regel in Gestalt eines vom Kunden angenommenen Angebotsdokumentes oder eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmen­vertrages.

  2.  „Zielgruppendaten“ sind alle für die jeweils im Rahmen des Hauptvertrages geplante Marketing-Aktion erforderlichen Daten, insbe­sondere E‑Mail- oder Postadressen, Telefonnummern oder sonstige Kontaktdaten, aber auch Präferenzeinstellungen, Kaufhistorie oder anderes für maßgeschneiderte oder sonstige Mailings oder Aktionen zu nutzende Material.

  3. Arbeitsergebnisse sind sämtliche von Meister Lampe geschaffene Ergebnisse der für den Kunden geschuldeten Tätigkeiten inklu­sive der Zwischenschritte zu deren Erreichung, der Klarstellung halber jedoch ohne vom Kunden genutzte Systeme (z.B. Cloud-Dienste), unabhängig davon, ob Meister Lampe die Systeme selbst erstellt hat. Arbeitsergebnisse umfassen für Menschen lesbaren in einer Programmiersprache geschriebenen Text, der einen Computervorgang formal so exakt und vollständig beschreibt, dass hieraus vollständig automatisch für den Computer ausführbarer Code („Objektcode“) generiert werden kann („Quellcode“). Bei Designs gelten die für die jeweilige Marketing-Maßnahme verwendeten Grafiken als Objektdateien und die zu deren Erstellung verwendeten Dateien (z.B. Adobe Photoshop-Dateien) als Quelldateien.

 

  1. Leistungsgegenstand

  1. Die von Meister Lampe zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Hauptvertrag.

  2. Soweit die Erstellung von Werken geschuldet wird, fordert Meister Lampe den Kunden abhängig von der Komplexität des Werkes bei Fertigstellung bzw. bei Erreichung von eingangs mit ihm Kunden definierten Milestones zur Abnahme des Werkes in seiner dann aktuellen Form auf. Mit Abnahme wird das Werk Grundlage aller eventuell auf ihm basierenden Leistungen. Nach der Abnahme vom Kunden gewünschte Änderungen sind gesondert nach den vereinbarten Sätzen zu vergüten.

  3. Meister Lampe schuldet nicht den mit der jeweiligen Leistung und der damit verbundenen Marketing-Aktion angestrebten Erfolg (z.B. eine Mindest­konversionsrate,  oder Mindestzahl generierter Leads).

  4. Von Meister Lampe zu erstellende Webseiten werden vorbehaltlich anderer Vereinbarung auf korrekte Darstellung in den Browsern Internet Explorer, Mozilla Firefox und Google Chrome in der bei der Erstellung jeweils aktuellen offiziellen Version (d. h. nicht Beta-Version, nightly builds o.Ä.) optimiert.

  5. Meister Lampe darf sich für die Erbringung seiner Leistungen der Dienste von Subunternehmern bedienen.

  6. Soweit Dienste anderer Anbieter erforderlich oder ratsam sind, weist Meister Lampe den Kunden hierauf hin und beschafft die entsprechende auf ihn zugeschnittene Leistung. In diesen Fällen kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und Meister Lampe zu Stande.

  7. Meister Lampe ist nicht zur Leistung verpflichtet, wenn und solange Streik, Aussperrung, Krieg, Energie- und Rohstoffmangel, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter, Feuer, Wasser, Schnee, Ausfall von Kommunikationsnetzen und ‑ Rechnern, Kabelbrand oder sonstige unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Umstände („höhere Gewalt“) die Leistungserbringung unmöglich machen.

  8. Meister Lampe ist nicht verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtung des Kunden aus Ziff. 3 lit. a zu prüfen, und ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, rechtswidriges Kundenmaterial nicht in Leistungen zu integrieren und erstellte oder vom Kunden zur Verfü­gung gestellte Informationen bei hinreichendem Verdacht auf rechtswidrige Verwendung ganz oder teilweise von Websites oder sonstigen Servern zu löschen oder sie so zu verändern, dass ihre Verwendung zulässig wird und Rechte Dritter nicht mehr ver­letzt. Jegliche Veränderung wird Meister Lampe jedoch mit dem Kunden besprechen.

  9. Falls und soweit Kundenmaterial Korrekturen offensichtlicher Fehler (insbesondere Fehldarstellungen von Umlauten und Tippfehler) zur Durchführung der geplanten Aktion bedarf, hat Meister Lampe das Recht, aber nicht die Pflicht, es ohne Abstimmung mit dem Kunden zu ändern, wenn der Kunde die Änderung bei Kenntnis des Fehlers offensichtlich wünscht.

  10. Die Parteien werden jeweils Ansprechpartner für die Fragen der Zusammenarbeit benennen. Im Wesentlichen sollen die Parteien über diese Ansprechpartner korrespondieren.

 

  1. Mitwirkung des Kunden

  1. Soweit der Kunde Zielgruppendaten zu liefern hat, sichert er die Rechtmäßigkeit ihrer Verwendung zu. Dies beinhaltet vor allem, dass die Einwilligung der Betroffenen – soweit erforderlich – für die anvisierte Verwendung vorliegt. Der Kunde hat vor allem eigenständig die Zulässigkeit der Verwendung der Daten nach der EU-Datenschutzverordnung, BDSG, UWG, TMG und anderen einschlägigen Vorschriften zu prüfen. Ein Leitfaden hierfür ist die Richtlinie für zulässiges Online-Marketing von eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft e. V. (http://www.eco.de/initiativen/anti-spam.htm).

  2. Soweit Meister Lampe für die Erbringung seiner Leistungen auf Mitwirkung des Kunden, z.B. durch Lieferung von Texten, Bildern, Werbemitteln, Zielgruppendaten oder sonstigem Material angewiesen ist, ist der Kunde zur vollständigen, für Meister Lampe kostenfreien und rechtzeitigen Mitwirkung verpflichtet. Rechtzeitigkeit liegt spätestens 3 (drei) Tage vor dem Beginn der Erbringung der jeweiligen Leistung bzw. des Leistungsteils vor. Wenn der Kunde dieser Pflicht nicht nachkommt, verschieben sich die Abgabe­zeitpunkte für die von Meister Lampe geschuldeten Leistungen entsprechend.

  3. Informationen des Kunden, die Meister Lampe zur Leistungsabrechnung benötigt –  z.B. Zahl der auf die Aktion zurückzufüh­renden Bestellungen, Klicks, Leads, Conversion Rate o. Ä. – hat er für Meister Lampe unverzüglich und kostenfrei an Meister Lampe zu übermitteln.

  4. Der Kunde hat gegebenenfalls erforderliche Leistungsabnahmen unverzüglich schriftlich oder per Fax zu erklären. Solange die Abnahme nicht erklärt wurde und der Kunde keine Mängel spezifiziert und gerügt hat, darf Meister Lampe die Erbringungen von auf dem Abnahmegegenstand beruhenden Leistungen verweigern.

 

  1. Vergütung, Abrechnung

  1. Preise verstehen sich als Nettowerte zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Rechnungen von Meister Lampe sind mit Zugang beim Kunden ohne Abzug innerhalb von 10 (zehn) Werktagen zu begleichen.

  3. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen werden Reisekosten in Höhe der Selbstkosten gesondert berechnet. Meister Lampe reist nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit mit Zug in der 2. Klasse mit BahnCard 50-Ermäßigung oder mit Flugzeug in der Economy Class. Reisezeiten werden mit 50 % des einschlägigen Leistungssatzes veranschlagt.

  4. Es wird grundsätzlich auf Stunden- bzw. Tagesbasis abgerechnet. Ein Arbeitstag beinhaltet 8 (acht) Zeitstunden. Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr.

  5. Für Reisen von Meister Lampe-Mitarbeitern außerhalb von Frankfurt, die länger als 24 (vierundzwanzig) Stunden dauern, werden Spesen von € 50,00 pro Person und angefangenen Arbeitstag berechnet.

  6. Meister Lampe rechnet normalerweise in folgenden Intervallen ab:

  1. bei Verträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat (z.B. bei Bereitstellung eines Systems oder Cloud-Dienste) jeweils zum Ende des Kalendermonats,

  2. bei Vergütung nach messbaren Kriterien (z.B. Vergütung pro Website-Besucher oder Klick) und bei Projektarbeiten ohne festgelegte Dauer dem Projektfortschritt angemessen,

  3. in anderen Fällen nach Absprache mit dem Kunden zum 15. oder Ende eines Monats, spätestens nach Erbringung der Leistung.

  1. Meister Lampe ist nach eigenem Ermessen zur Abrechnung von Teilleistungen berechtigt.

  2. Wenn und soweit der Kunde Meister Lampe mit über den geschlossenen Vertrag hinaus gehenden Leistungen beauftragt, die in sachlichem Zusammenhang mit den vertraglichen stehen, rechnet Meister Lampe zu den vereinbarten, ersatzweise zu markt­üblichen Konditionen ab.

  3. Im Verzugsfall hat der Kunde die jeweils aktuellen gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz zu entrichten. Darüber hinaus ist Meister Lampe bei Zahlungsverzug in Höhe von mindestens einem durchschnittlichen monatlichen Rechnungsbetrag und/oder wenn der Kunde Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt hat, berechtigt, jegliche weiteren Leistungen zurückzuhalten, sämtliche bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Erbringung weiterer Leistungen von der Vorauszahlung der dafür anfallenden Vergütung abhängig zu machen.

  4. Wenn Meister Lampe zur Erbringung der Leistungen im eigenen Namen Fremdleistungen (wie beispielsweise für die Beschaffung von Adressen, Kreativleistungen, Einkauf von Versandleistungen, etc.) im Umfang von insgesamt mehr als € 1.000,00 (eintausend Euro) beauftragt, kann sie vom Kunden einen Vorschuss über die fremd zu beschaffenden Leistungen verlangen, und zwar unab­hängig davon, ob die fremd zu beschaffende Leistung gesondert in Rechnung gestellt wird. Meister Lampe wird die Zahlung jedoch nicht früher als 2 (zwei) Wochen vor dem Zeitpunkt verlangen, zu dem Meister Lampe selbst zur Bezahlung der Fremd­leistung verpflichtet ist.

  5. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bereits erbrachte Leistungen und geleistete Fremdvergütungen sind zu vergüten. Es wird für Bestellungen von Werken auf § 649 BGB verwiesen. In den Fällen der Kündigung nach diesem lit. hat der Kunde ebenfalls alle von Meister Lampe im Zusammenhang mit der Erbringung der geschuldeten Leistungen bereits bestellten und nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen bis zum nächsten Kündigungstermin zu bezahlen und, soweit erforderlich, abzunehmen. Soweit Fremdleistungen durch Meister Lampe storniert werden können, hat der Kunde lediglich gegebenenfalls anfallende Stornogebühren zu tragen.

 

  1. Kündigung

  1. Soweit Meister Lampe eine Leistung wegen Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht seitens des Kunden nicht erbringen kann, darf Meister Lampe den Vertrag unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist kündigen. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen vom Kunden zu vertretender Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten und der Anspruch von Meister Lampe auf Ersatz der hier­durch entstandenen Mehraufwendungen bleiben unberührt.

  2. Bei sonstigen Preisanpassungen seitens Meister Lampe hat der Kunde ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht ab Zugang der Mitteilung der Preisanpassung. Übt er das Sonderkündigungsrecht nicht innerhalb von 4 (vier) Wochen ab Zugang des Hinweises auf die Preisanpassung aus, gilt sie als genehmigt.

  3. Kündigt Meister Lampe den Vertrag aus wichtigem, durch den Vertragspartner herbeigeführten Grund außerordentlich, hat der Kunde alle von Meister Lampe im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen bereits bestellten und zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr stornierbaren Fremdleistungen zu bezahlen und, soweit erforderlich, nach den üblichen Maßstäben abzu­nehmen.

  4. Soweit Meister Lampe bestimmte Inhalte, Kapazitäten oder Daten (insbesondere das vom Kunden verwendete E‑Mail-Marketing-System) nur während der Vertragsdauer zur Verfügung stellt und der Kunde sie über das Vertragsende hinaus nutzt, erklärt er damit, dass er den Vertrag zu denselben Konditionen aufrecht erhalten möchte. Unter der auflösenden Bedingung, dass  Meister Lampe nicht innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Kenntnisnahme der weiteren Nutzung widerspricht, gilt die Willenserklärung des Kunden auf Vertragsverlängerung als angenommen.

 

  1. Rechte an Arbeitsergebnissen

  1. Dem Kunden steht, unter aufschiebender Bedingung der Zahlung der auf das jeweilige Arbeitsergebnis entfallenden Vergütung, ein einfaches, räumlich unbegrenztes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an allen Arbeitsergebnissen mit Ausnahme von Quellcode und -dateien  zu.

  2. Meister Lampe behält alle Rechte an Quelldateien und Quellcode und sich darüber hinaus an allen Arbeitsergebnissen das Recht zur Weiterentwicklung, Vermarktung und Verwendung zur Eigenwerbung vor, unabhängig von Quell- und Zielmedium. Ausge­nommen hiervon sind alle Daten, die der Kunde durch die von Meister Lampe erbrachten Leistungen selbst generiert, z.B. durch eines von Meister Lampe zur Verfügung gestellten Systems.

 

  1. Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

Ansprüche des Kunden aus von Meister Lampe geschuldeten Dienst- oder Mietvertragsleistungen verjähren 6 (sechs) Monate nach Erbringung, aus Werkvertragsleistungen gemäß § 634a Abs. 1 lit. a BGB nach 2 (zwei) Jahren.

 

 

 

 

  1. Gewährleistung

  1. Meister Lampe übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit oder Vorliegen einer Eigenschaft für die von Meister Lampe angebotenen Leistungen wird grundsätzlich nicht, ausnahmsweise schriftlich übernommen.

  2. Schlechtleistungen durch Meister Lampe sind ihr vom Kunden unverzüglich so detailliert in Textform anzuzeigen, dass Meister Lampe sie identifizieren und beheben kann. Vor der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und soweit eine Nachbes­serung oder Ersatzleistung möglich ist, hat der Kunde Meister Lampe zweimalig die Gelegenheit zur Nacherfüllung in angemes­sener Frist einzuräumen.

 

  1. Haftung von Meister Lampe

  1. Gleich aus welchem Rechtsgrund haftet Meister Lampe für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertrags­pflicht schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt wurde oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Als wesentliche Vertragspflicht gilt eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Wenn eine solche wesentliche Vertragspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt wurde, ist die Haftung der Höhe nach auf zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.

  2. Die Haftung von Meister Lampe für zugesicherte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel oder Personenschäden (Leben, Körper und Gesundheit) sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

  3. Soweit die Haftung von Meister Lampe nach den vorstehenden Regelungen dieser Ziff. 9 wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfül­lungsgehilfen von Meister Lampe.

  4. Meister Lampes Haftung für Vermögensschäden, die dem Kunden durch ein Fehlverhalten von Meister Lampe entstehen, ist auf € 50.000 für die gesamte Kundenbeziehung beschränkt.

 

  1. Freistellung bei Rechtsverletzungen

Der Kunde stellt Meister Lampe bei erster Aufforderung umfassend von allen Ansprüchen Dritter und angemessenen Rechts­verteidigungskosten frei, die dadurch entstehen, dass Informationen des Kunden, vor allem Zielgruppendaten, aber auch auf rechtswidrige Inhalte zeigende Hyperlinks weisungsgemäß von Meister Lampe für die zu erbringenden Leistungen verwendet werden. Dies beinhaltet insbesondere Kosten für die Verteidigung gegen Ansprüche Dritter und für damit verbundene Korres­pondenz einschließlich gegenüber den zuständigen Aufsichtsbehörden.

 

  1. Vertraulichkeit, Referenznennung, Datenschutz,

  1. Beide Parteien werden sämtliche ihnen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit bekannt werdenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, den zwischen den Parteien geschlossene Vertrag inklusive der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstige erkennbar vertraulichen Informationen („Vertrauliche Informationen“) der jeweils anderen Partei geheim halten und sich jeder eigenen wirtschaftlichen Verwertung enthalten. Der Klarstellung halber umfassen Vertrauliche Informationen keine Daten, die

  1. vor der Mitteilung nachweislich bekannt waren oder

  2. der Öffentlichkeit oder Fachwelt vor Mitteilung zugänglich waren oder

  3. der Öffentlichkeit oder der Fachwelt nach Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden eines Vertragspartners zugänglich werden oder

  4. im Wesentlichen Informationen entsprechen, die einer Partei zu irgendeinem Zeitpunkt von einem berechtigten Dritten in rechtlich zulässiger Weise offenbart und zugänglich gemacht werden.

  1. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

  2. Die Parteien werden Kenntnisse über die jeweils andere Partei und Vertrauliche Informationen Mitarbeitern und unabhängigen Auftrag­nehmern nur offenbaren, soweit diese sie zur Erfüllung ihrer Pflichten benötigen.

  3. Unbeschadet der Geheimhaltungsverpflichtung ist Meister Lampe berechtigt, den Kunden gegenüber Dritten in allen denkbaren Kommunikationsformen, z.B. auf eigenen Webseiten, in Broschüren und sonstigem Präsentationsmaterial als Referenzkunden zu nennen und dabei auch Zeichen des Kunden inklusive eingetragener und sonstiger Schutzrechte zu nutzen, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich.

  4. Die Parteien streben eine Zusammenarbeit an, bei der keinerlei personenbezogene Daten vom Kunden an Meister Lampe weiter­gegeben werden. Sämtliche zwischen dem Kunden, Meister Lampe und ggf. Meister Lampes Subunternehmern ausgetauschten Daten sind pseudonymisiert, und nur dem Kunden sind die Schlüssel zur Herstellung des Rückbezuges auf die jeweilige Person bekannt.

 

  1. Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann gegenüber Meister Lampe nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

  2. Der Kunde ist zur Abtretung von Ansprüchen gegen Meister Lampe aus diesem Vertrag an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Meister Lampe nicht berechtigt.

  3. Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche und nur gegenüber Verpflichtungen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen wie diese Ansprüche.

 

  1. Schlussbestimmungen

  1. Nebenabreden zum Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehen nicht und bedürfen, ebenso wie der Verzicht darauf und die Kündigung dieses Vertrages, der Schriftform. Bei Bestandskunden genügt die Fax-Bestätigung der zuvor per E‑Mail oder telefonisch vereinbarten Änderungs- bzw. Erweiterungswünsche, die in engem sachlichem Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen stehen, z.B. zusätzliche Testvarianten für E‑Mailings, normalerweise nicht enthaltenen Redaktions‑, Bildbearbeitungs- oder Design-Leistungen.

  2. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Einzelvertrages unwirksam, bleibt die Gültigkeit der Bestimmungen im Übrigen unberührt. Die Parteien werden eine unwirksame Bestimmung des Einzelvertrags durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

  3. Der Ort der Leistungserbringung ist der Sitz von Meister Lampe zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

  4. Nach Wahl von Meister Lampe ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Frank­furt am Main oder der Sitz des Kunden.

  5. Verträge zwischen den Parteien über Leistungen unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods).

Teil 2:       Bereitstellung von Cloud-Diensten („Service“)

Für Verträge über die Bereitstellung eines Cloud-Dienstes gelten außerdem die folgenden Regelungen.

  1. Definition der geschuldeten Leistung

  1. Bei der ASP-Lösung stellt Meister Lampe dem Kunden eine technische Plattform eines Dritten, regelmäßig des Subunternehmers, zur Durchführung von E‑Mail-Marketing-Aktionen über einen entsprechenden Zugang zur Verfügung, der über das Internet zu nutzen ist. Die Bereitstellung des Zuganges des Kunden zum Internet ist ausdrücklich nicht Teil der geschuldeten Leistung.

  2. Soweit der Service E‑Mails versendet, kann Meister Lampe mangels Einflusses auf das Verhalten der Empfänger und Empfänger­server keine Zustellung der jeweiligen E-Mail garantieren.

  3. Weder Meister Lampe noch seine Subunternehmer sind ohne ausdrückliche Weisung des Kunden befugt, Inhalte auf rechtliche, sachliche oder sonstige Gesichtspunkte zu prüfen.

 

  1. Laufzeit von Service-Bereitstellungsverträgen

Bei Service-Bereitstellungsverträgen gilt eine , wenn er nicht binnen Monatsfrist zum Ende des jeweiligen Vertragsendemonats gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

  1. Sorgfaltspflicht des Kunden

Der Kunde hat die ihm für den Zugang zum Service übermittelten Daten (in aller Regel Benutzerkennungen, Passwörter und Kun­denschlüssel) vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass kein Unbefugter davon Kenntnis erlangt oder sie nutzen kann. Sobald er Kenntnis von der Möglichkeit erhält, dass Letztgenanntes geschehen ist, hat er Meister Lampe hiervon unverzüglich in Textform zu unterrichten.

 

  1. Gewährleistung

Mängel oder Störungen des Services hat der Kunde Meister Lampe in Textform anzuzeigen, um Beseitigung innerhalb angemes­sener Zeit verlangen zu können. Die Anzeige muss den Mangel bzw. die Störung so konkret beschreiben, dass die Lokalisierung des auslösenden Umstandes praktisch möglich ist. Der Kunde hat gegebenenfalls Anweisungen von Meister Lampe zur Bedienung zu befolgen. Sollte die Störung bzw. der Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden können, teilt Meister Lampe dies dem Kunden mit. In diesem Fall darf der Kunde eine angemessene Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Ver­trag zurücktreten.

Kontaktiere uns

bottom of page